Honorar
Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Zeitaufwand.
Der Stundensatz beträgt 110 €.
Angebrochene Stunden werden anteilig berechnet.
Ersttermin (90 Minuten)
Anamnesegespäch, Auswertung Ihrer Laborwerte und ärztlicher Befundberichte, körperliche Untersuchung und Beratung zu den Therapiemöglichkeiten: 150 €
Telefonische Beratungen ohne persönlichen Termin werden nach Zeitaufwand anteilig nach dem Stundensatz berechnet.
Ausarbeitung individueller spagyrischer Medikamente mit Rezepterstellung: 50 €
Homöopathische Erstanamnese mit Repertorisation: 160 €
Das jeweilige Honorar ist unmittelbar zur Zahlung fällig.

Zusatzkosten
Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel oder externe Leistungen wie z.B. Laboruntersuchungen sind nicht im Honorar enthalten.
Diese erfolgen ausschließlich nach therapeutischer Sinnhaftigkeit und vorheriger Absprache.
Die Kosten für eine naturheilkundliche Behandlung in meiner Praxis werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommen.
Es gibt jedoch Ausnahmen und Möglichkeiten der Teilerstattung:
Private Krankenversicherungen: Je nach individuellem Vertrag und den vereinbarten Leistungen übernehmen private Krankenkassen oft einen Teil der Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen.
Es ist ratsam, dass Sie sich vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung erkundigen.
Zusatzversicherungen: Viele private Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen oder Naturheilkunde übernehmen ebenfalls einen Anteil der Kosten.
Auch hier ist eine vorherige Klärung mit Ihrem Versicherer empfehlenswert. Sie erhalten von mir eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
In den meisten Fällen sind die Behandlungen als Selbstzahler zu entrichten.
Der Patient erhält bei Erstkonsultation einen Behandlungsvertrag zur Unterschrift.

